GmbH Pleite: Das persönliche Vermögen des Leiters ist nicht immer geschützt
Im Jahr 2018 mussten fast 20.000 Firmen in Deutschland Konkurs anmelden. Auch bei einer GmbH Pleite ist das Vermögen des Leiters nicht uneingeschränkt geschützt, und dabei ist diese Rechtsform die beliebteste, da sie am stabilsten erscheint.
Zahlreiche Gläubiger streben nach einer Durchgriffs-Haftung, um so zumindest einen Teil ihrer Forderungen zu sichern. Für den entstandenen Quotenschaden haften Sie als Geschäftsführer einer GmbH mit Ihrem privaten Vermögen.
Ein weiteres Risiko ist die Gefahr der Insolvenzverzögerung, denn Sie müssen spätestens drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife, also der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, den Insolvenzantrag stellen.
Die Risiken für Sie als Geschäftsführer, die sich aus der Geschäftsführerhaftung ergeben, haben wir hier umfassend für Sie erläutert.
Worauf beim Verkauf einer kriselnden GmbH zu achten ist
Wenn Sie den Verkauf einer wirtschaftlich angeschlagenen GmbH in Betracht ziehen, sollte die Auswahl des potenziellen Erwerbers mit besonderer Sorgfalt erfolgen. Wichtig ist dabei, sowohl die finanzielle Leistungsfähigkeit als auch die Vertrauenswürdigkeit des Interessenten genau zu prüfen. Zudem empfiehlt es sich, vor dem Austausch sensibler Unternehmensdaten eine verbindliche Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen zu lassen.
Von zentraler Bedeutung ist außerdem der richtige Zeitpunkt für die Veräußerung. Sobald bereits ein Insolvenzantrag eingereicht wurde, ist ein Verkauf der Gesellschaft grundsätzlich nicht mehr zulässig. Daher sollte frühzeitig geprüft werden, ob ein Unternehmensverkauf noch vor Eintritt der Insolvenzreife infrage kommt.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Interessenten anbieten, die GmbH trotz bereits gestelltem Insolvenzantrag übernehmen zu wollen. Solche Angebote sind häufig als unseriös einzustufen.
Unsere Zusage – seriöse Unternehmenslösungen statt problematischer Abwicklungen
Wir übernehmen Gesellschaften verschiedener Rechtsformen, darunter GmbHs, AGs, KGs oder Ltds – selbst dann, wenn sich das Unternehmen bereits in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet oder eine Insolvenz unmittelbar bevorsteht. Der Verkauf Ihrer Gesellschaft kann eine Möglichkeit sein, langwierige Insolvenzverfahren und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Ihre geschäftliche Reputation zu vermeiden.
Falls Unsicherheit darüber besteht, ob bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, empfiehlt sich eine frühzeitige fachliche Prüfung. Schnelles Handeln ist dabei entscheidend, da gesetzliche Vorgaben enge Fristen für die Stellung eines Insolvenzantrags vorsehen. Wird diese Pflicht verletzt, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bitte beachten Sie außerdem: Sollte es innerhalb der Unternehmensführung in der Vergangenheit zu strafbaren Handlungen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen gekommen sein, ist eine Unterstützung unsererseits in solchen Fällen ausgeschlossen. Bei rechtlichen Fragestellungen kann jedoch die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll sein, um die individuelle Situation professionell prüfen zu lassen.